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Bauwerksbuch-faq

Das digitale Bauwerksbuch in Wien – Pflichten, Fristen und Zuständigkeiten

Was ist ein Bauwerksbuch?

Das digitale Bauwerksbuch dient der strukturierten Erfassung und laufenden Dokumentation des baulichen Zustands eines Gebäudes. Es ist gemäß § 128a der Wiener Bauordnung für viele Gebäude verpflichtend.
Enthalten sind u. a.:

  • Bestandspläne

  • Baubescheide

  • technische Gutachten

  • Prüfberichte

  • sowie die Erstprüfung des Gebäudes durch ein befugtes Unternehmen

Ziel ist es, die Sicherheit und Instandhaltung von Gebäuden langfristig zu gewährleisten.


Wer ist zur Erstellung eines Bauwerksbuches verpflichtet?

In Wien gilt folgende Pflicht für Gebäudeeigentümer:innen:

  • Gebäude, errichtet vor dem 1. Jänner 1919:
    Bauwerksbuch bis 31. Dezember 2027 erstellen und registrieren

  • Gebäude, errichtet ab dem 1. Jänner 1919:
    Bauwerksbuch bis 31. Dezember 2030 erstellen und registrieren

Die Verantwortung für fristgerechte Erstellung und Eintragung liegt bei den Eigentümer:innen.


Wer darf ein Bauwerksbuch erstellen?

Ein Bauwerksbuch darf ausschließlich von befugten Fachpersonen erstellt werden. Dazu zählen:

  • Ziviltechniker:innen (z. B. Architekt:innen, Ingenieurkonsulent:innen)

  • Baumeister:innen mit entsprechender Gewerbeberechtigung

  • Sonstige fachkundige Personen, die nachweislich über bau- oder gebäudetechnisches Fachwissen verfügen und zur Erstellung laut Bauordnung berechtigt sind


Was ist eine Planaushebung MA 37?

Eine Planaushebung MA 37 ist die offizielle Überprüfung und Dokumentation von Bestandsplänen und Bauzeichnungen nach den Vorgaben des Wiener Bauamts. Wir stellen sicher, dass alle relevanten Pläne korrekt erstellt und den behördlichen Anforderungen entsprechen.

Warum sind Bestandspläne wichtig?

Bestandspläne sind notwendig, um den tatsächlichen Zustand eines Gebäudes zu dokumentieren. Dies ist besonders wichtig bei Umbauten und Sanierungen, um sicherzustellen, dass alle Änderungen korrekt und effizient vorgenommen werden.

Was passiert, wenn Mängel während des Umbaus festgestellt werden?

Falls während der Bauarbeiten Mängel festgestellt werden, übernehmen wir das Mängelmanagement und koordinieren die Nachbesserungen mit den Gewerken. Unsere ÖBA stellt sicher, dass alle Arbeiten den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und gemäß den Plänen ausgeführt werden.

Weitere wichtige Fragen rund um das Bauwerksbuch

Was kostet ein Bauwerksbuch?

Die Kosten hängen stark von Größe, Zustand und Dokumentationslage des Gebäudes ab. Als grober Richtwert kann man mit ca. 1.500 bis 3.800 Euro für die Erstellung rechnen.
Für ein konkretes Angebot wenden Sie sich gerne an uns – wir erstellen ein maßgeschneidertes Angebot für Ihr Gebäude:

Wo wird das Bauwerksbuch registriert?
Die Registrierung erfolgt über die offizielle Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien. Die Eintragung kann durch die befugte Fachperson oder durch die Eigentümer:innen selbst erfolgen.

Was passiert bei Nicht-Einhaltung der Frist?
Bei versäumter Erstellung oder Registrierung drohen verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen. Zusätzlich kann es bei Schäden oder Unfällen zu haftungsrechtlichen Problemen kommen.

Kann ein bestehendes Bauwerksbuch überarbeitet oder ergänzt werden?
Ja, das Bauwerksbuch ist als lebendes Dokument gedacht und kann laufend aktualisiert werden – z. B. nach Sanierungen, Umbauten oder neuen Prüfungen.


 Kontaktieren Sie uns für Ihr individuelles Angebot

Da jedes Projekt individuell ist, bieten wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot an. Wir beraten Sie gerne und erstellen ein individuelles Angebot, das alle Ihre Anforderungen abdeckt.

Möchten Sie mehr erfahren oder ein unverbindliches Angebot anfordern? Kontaktieren Sie uns noch heute!

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