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Fertigstellungsanzeige

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Fertigstellungsanzeige – Professionelle Unterstützung für Ihren Bauabschluss

Fertigstellungsanzeige einreichen – warum ist das so wichtig?

Die Fertigstellungsanzeige ist ein gesetzlich vorgeschriebener Schritt nach Abschluss eines Bauvorhabens. Sie informiert die zuständige Baubehörde darüber, dass Ihr Bauprojekt fertiggestellt ist und die Nutzung beginnen kann. Ohne eine rechtzeitige und korrekte Fertigstellungsanzeige dürfen Sie Ihr Gebäude offiziell nicht nutzen.

Das kann im schlimmsten Fall zu Bußgeldern, versicherungsrechtlichen Problemen und Nachteilen bei Verkauf oder Vermietung führen. Daher ist es essenziell, die Fertigstellungsanzeige professionell und fristgerecht einzureichen.


Was beinhaltet eine Fertigstellungsanzeige?

Für die Fertigstellungsanzeige müssen verschiedene Unterlagen bei der Baubehörde eingereicht werden:

  • Vollständige Baupläne (Genehmigungs- und Ausführungspläne)

  • Bautechnische Nachweise (z. B. Statik, Wärmeschutz)

  • Energieausweis (gültig und aktuell)

  • Abnahmeprotokolle und Prüfberichte (z. B. für Elektrik, Heizungsanlagen)

  • Fotos oder Dokumentationen des fertigen Gebäudes (je nach Gemeinde)

  • Formular zur Fertigstellungsanzeige (meist von der Gemeinde bereitgestellt)


Ablauf der Fertigstellungsanzeige

  1. Fertigstellung melden: Sie melden den Abschluss des Baus schriftlich bei der zuständigen Baubehörde.

  2. Unterlagen prüfen: Die Behörde kontrolliert, ob alle notwendigen Nachweise vorliegen.

  3. Ortsbesichtigung (optional): Manche Gemeinden führen eine abschließende Baukontrolle durch.

  4. Nutzungsfreigabe: Nach positiver Prüfung wird die Nutzung des Gebäudes offiziell genehmigt.


Welche Fristen und Kosten sind zu beachten?

  • Die Fertigstellungsanzeige muss in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach Bauabschluss eingereicht werden.

  • Bei Versäumnis drohen Bußgelder oder rechtliche Probleme.

  • Die Gebühren variieren je nach Gemeinde und Bauvorhaben – ich informiere Sie dazu individuell und transparent.


Häufig gestellte Fragen zur Fertigstellungsanzeige (FAQ)

Was passiert, wenn ich die Fertigstellungsanzeige nicht einreiche?
Ohne die Fertigstellungsanzeige ist die Nutzung Ihres Gebäudes illegal. Es können Bußgelder verhängt werden, und im Schadensfall kann der Versicherungsschutz gefährdet sein.

Kann ich die Fertigstellungsanzeige selbst einreichen?
Grundsätzlich ja, aber der bürokratische Aufwand und die Anforderungen sind komplex. Als Architekt stelle ich sicher, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden.

Brauche ich für die Fertigstellungsanzeige spezielle Formulare?
Ja, die meisten Gemeinden stellen dafür eigene Formulare bereit. Ich übernehme das Ausfüllen und die Einreichung für Sie.

Gilt die Fertigstellungsanzeige für alle Arten von Gebäuden?
Ja, egal ob Einfamilienhaus, Zubau, landwirtschaftliches Gebäude oder Gewerbebau – die Fertigstellungsanzeige ist gesetzlich vorgeschrieben.


Unser Service für Ihre Fertigstellungsanzeige und mehr

Ich biete Ihnen einen umfassenden Komplettservice für Ihr Bauprojekt, damit Sie stressfrei und rechtssicher ans Ziel kommen:

Leistungen im Überblick:

  • Fertigstellungsanzeige: Erstellung und fristgerechte Einreichung aller Unterlagen bei der Baubehörde – inklusive bautechnischer Bestätigungen und Energieausweisen.

  • Einreichplanung: Professionelle Planung und Erstellung von behördengerechten Einreichplänen für Neubauten, Zubauten, Umbauten und landwirtschaftliche Gebäude in Wien und Niederösterreich.

  • Bestandsaufnahmen & Legalisierungen: Aktualisierung und Nachreichung von Bauunterlagen bei Altbauten, um fehlende Genehmigungen nachzuholen.

  • Nutzungsänderungen & Umwidmungen: Planung und Einreichung für Nutzungsänderungen, z. B. von Stall zu Wohnraum oder Garage zu Werkstatt.

  • Parifizierungen: Erstellung von Parifizierungsplänen für Mehrparteienhäuser – ideal für Verkauf, Vermietung und Eigentumsbegründung.


Warum mit mir zusammenarbeiten?

  • Erfahrung: Langjährige Tätigkeit als Architekt in Wien und Niederösterreich mit Schwerpunkt auf Behördenprozesse und Bauordnungen.

  • Rechtssicherheit: Ich sorge dafür, dass Ihre Fertigstellungsanzeige vollständig und korrekt ist – damit Sie keine Probleme mit Behörden bekommen.

  • Zeitersparnis: Ich übernehme den gesamten Verwaltungsprozess für Sie – von der Planung bis zur Fertigstellung.

  • Individuelle Beratung: Persönliche Betreuung und transparente Kommunikation, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.


So einfach geht’s weiter

  1. Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung.

  2. Ich prüfe Ihre Unterlagen und berate Sie zu allen Schritten.

  3. Gemeinsam erstellen wir die erforderlichen Pläne und Dokumente.

  4. Ich reiche die Fertigstellungsanzeige fristgerecht bei der Baubehörde ein.


Kontaktieren Sie mich – Jetzt Fertigstellungsanzeige richtig einreichen

Sie möchten Ihre Fertigstellungsanzeige sicher und unkompliziert erledigen? Vertrauen Sie auf professionelle Unterstützung – für eine schnelle und rechtskonforme Abwicklung.

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